Faschingsumzug 2018

Der FVV lässt am Faschingsdienstag Geschichte leben:

Motto: Episoden & Epochen


Nach zweijähriger Pause ist es im Jahr 2018 wieder so weit. Am Faschingsdienstag (13. Februar, ab 14 Uhr) wird wieder der Umzug durch die Stadt abgehalten. Organisiert und durchgeführt wird der Umzug, der tausende Besucher anlockt, wie in den Jahren zuvor vom Fremdenverkehrs- und Verschönerungsverein Horn und der Stadtgemeinde.

Das Motto der Umzugsausgabe 2018 hat sich der Historie verschrieben. Unter dem Titel "Episoden und Epochen" sind die Teilnehmer herzlich eingeladen, einen humoristischen Blick in die Vergangenheit und in die Menschheitsgeschichte zu werfen.

FVV-Obmann GR RR Martin Seidl: „Ob historisch korrekt oder nicht. Das ist uns egal. Der Humor und die Kreativität stehen im Vordergrund.“ Und noch etwas rückt in den Vordergrund, nämlich die Sicherheit. Seidl: „Die Absicherung von Veranstaltern und Teilnehmern macht es notwendig, gewisse Regeln aufzustellen.“ „Denn“, so ergänzt FVV-Beirat Christoph Chromy, „der Umzug hat sich im Lauf der Jahre verändert. Mehr und größere Fahrzeuge, spektakuläre Aufbauten, und nicht zuletzt die Beschallung der Gefährte haben uns veranlasst, erstmals Teilnahmebedingungen zu formulieren.“

Diese bringen im Großen und Ganzen, das zu Papier, was eigentlich selbstverständlich sein sollte. Die Regeln dienen dazu, den Umzug sicher, reibungslos, professionell und auch für die Anrainer erträglich zu gestalten. Aus Rücksichtnahme auf die Anrainer und aus rechtlichen Aspekten (AKM etc.) weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Beschallungsanlagen nur während des tatsächlichen Umzuges in Betrieb genommen werden dürfen. Beim Eintreffen des Zuges im Bereich Kirchen-/Hauptplatz bitte dieses beträchtlich zu reduzieren, bzw. nach Aufforderung durch unsere Ordner ganz abzuschalten. Beim Auffahren zur Präsentation auf den Hauptplatz darf diese wieder in Betrieb genommen werden. Nach dem Auftritt am Hauptplatz verlassen Sie mit Ihrem Fahrzeug entweder sofort den abgesperrten Innenstadtbereich, oder parken es ehestmöglich (bitte beachten Sie, dass Sie den nachfolgenden Zug nicht blockieren). Abgestellte Fahrzeuge dürfen nicht beschallt werden. Sie dürfen, da in der Innenstadt Fahrverbot herrscht, grundsätzlich nicht mehr in Betrieb genommen werden. Ausnahme: bis 18.30 Uhr können Fahrzeuge den Innenstadtbereich verlassen. Danach ist dies erst wieder ab 24.00 Uhr gestattet.